IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:Open Space Hannover e. V.
Fössestraße 103
30453 Hannover
Vertreten durch:
Vertreten durch: Tim Seidler
Kontakt:
Open Space Hannover e.V.
Fössestraße 103
30453 Hannover
Mail: info(ät)openspace-hannover.de
Registereintrag:Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht HannoverRegisternummer: 20251

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URHEBERRECHT
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Veranstalter: Open Space Hannover e.V.
Anschrift: Fössestraße 103, 30453 Hannover
Vereinsvorstand: Kristin Wolter, Tim Mohr, Christoph Patz und Nils Nagel
E-Mail: gefuehle[😃]openspace-hannover.de
Website: www.platzprojekt.de oder www.gefuehle-grillen.de
Mit Erwerb der Eintrittskarte stimmt der:die Besucher:in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu. Sie gelten zwischen dem:der Teilnehmer:in der Veranstaltung Gefühle Grillen - queer music Festival 2023”, nachfolgend „Besucher:in” genannt, und dem Open Space Hannover e.V. und PLATZprojekt e.V.  als „Veranstalter“. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der Homepage (www.platzprojekt.de oder www.gefuehle-grillen.de) des Veranstalters.

 AGB für Gefühle Grillen - queer music Festival


§ 1 ALLGEMEINE HINWEISE

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorbehalten. Änderungen werden auf der offiziellen Website www.gefuehle-grillen.de veröffentlicht.
Veranstalter ist der „Open Space Hannover e.V. und PLATZprojekt e.V.“
Das Veranstaltungsgelände umfasst v.a. das Festivalgelände und den Parkplatz. Auf allen Flächen, die Teil der Veranstaltung sind, gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen des Veranstalters und der angestellten Sicherheits- und Ordnungskräfte sind zu folgen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn Bedenken bestehen, die Durchführung der Veranstaltung gewährleisten zu können. Diese Bedenken liegen im Ermessen des Veranstalters.
Das Gefühle Grillen - queer music Festival“ wird bei jeder Witterung durchgeführt. Besteht durch die Durchführung des Festivals aufgrund von besonderen Wetterbedingungen, Naturereignissen oder anderen Umständen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, eine Gefahr für Personen und Wertgegenstände, so ist der Veranstalter berechtigt, das Festival zu unterbrechen, und – sofern zur Gefahrenabwendung erforderlich – auch abzubrechen. Im Falle eines solchen Ausfalls bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.
Der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungsbereichen mit beschränktem Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauer:innenkapazitäten gewährt. Bei Erreichung der Kapazitätsgrenze ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern. Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
Bei Abbruch des Festivals aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung bestehen ebenfalls keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann hierbei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
Bei Absage des Festivals vor Veranstaltungsbeginn aus Gründen, die der Veranstalter zu verantworten hat, hat der:die Besucher:in einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises zum Nennwert.
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises zum Nennwert begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.
Das Erklettern von Zäunen, freien Bauten (bspw. Hochsitzen), Containern, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spiel- und Sportgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der auf der Website www.gefuehle-grillen.de dargestellten Inhalte.
Die unautorisierte Verwendung von Logos, Designs und des Vereinsnamens „Gefühle Grillen oder Gefühle Grillen - queer music festival” oder des „PLATZprojekt“ ist verboten.
Verstöße gegen die AGBs kann der Veranstalter mit einem Ausschluss von der Veranstaltung ahnden.


§ 2 HAUSRECHT
Den Anweisungen des Ordnungspersonals oder anderen vom Veranstalter erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen ist Folge zu leisten.
Beim Betreten und auf dem Veranstaltungsgelände können vom Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere in Fällen, in denen ein:e Besucher:in auf dem Veranstaltungsgelände
gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Bestimmungen der Platzordnung verstößt,
strafbare Handlungen begeht (bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Umweltverschmutzung),
ausländerfeindliches, rassistisches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt,
Zelte, Bühnen, Toiletten oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig beschädigt,
durch sein:ihr Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (bspw. Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen oder Zelte),
gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt,
in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (bspw. Backstage-, Künstler:innen- und Bühnenbereiche) eindringt,
ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Veranstaltungsgelände betreibt,
sowie wiederholt oder schwerwiegend die Obhutspflicht über minderjährige Festivalbesuchende verletzt, wird der:die Besucher:in des Veranstaltungsgeländes verwiesen.
Die Verbreitung von nationalistischen und rechtspopulistischen Symbolen sowie Musik führt zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung.
Bei einem Verweis vom Veranstaltungsgelände verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.


§ 3 FESTIVALTICKETS
Durch den Erwerb des Tickets stimmt der:die Besucher:in den AGB zu.
Das Festivalticket ist ausschließlich online über die Werner & Ziemons Music, Event & Media UG zu erwerben und über die Website www.gefuehle-grillen.de.
Für die Kaufabwicklung gelten die AGBs der Werner & Ziemons Music, Event & Media UG.
Es besteht kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht nach Bestätigung des Kaufabschlusses durch den Veranstalter. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst nach Übersendung des Tickets an den:die Besucher:in.
Der Zutritt zum Festivalgelände erfolgt nur mit angelegtem, intaktem Festivalbändchen. Die Besuchenden erhalten das Festivalbändchen am Einlass im Austausch gegen das erworbene Festivalticket durch Vorzeigen eines gültigen Lichtbildausweises. Das Festivalticket verliert nach dem Austausch gegen das Festivalbändchen die Gültigkeit.


§ 4 ANREISE
Die Anreise zum Veranstaltungsgelände kann mit dem öffentlichen Nahverkehr oder per Selbstanreise erfolgen. Der Veranstalter kann keinen Bus-Shuttle in Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr anbieten. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände und das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
Parksituation
Eine Anfahrt mit dem Auto auf das Festivalgelände ist für Besucher:innen nicht möglich.
Das Abstellen der Fahrzeuge darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen geschehen. Fahrzeuge, die nicht auf diesen Flächen parken, werden abgeschleppt. Die entstehenden Kosten werden nicht vom Veranstalter, sondern von dem:der Fahrzeugführer:in getragen. Dies gilt insbesondere für Flucht- und Rettungswege, die unbedingt freizuhalten sind.
Für das Abstellen des Fahrzeuges ist ein Parkticket zu erwerben.
Die fahrzeugführende Person versichert durch das Parken des Fahrzeuges auf der zur Verfügung gestellten Fläche, dass das Fahrzeug zugelassen und versichert ist und sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Der Parkplatz wird nicht überwacht. Für Verluste oder Schäden am Fahrzeug übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Veranstalter oder zu ihm gehörenden Personen verursacht werden.
Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Fahrräder dürfen kostenfrei abgestellt werden.


§ 5 FESTIVALGELÄNDE
Der:die Besucher:in ist berechtigt, nur die für das Festivalgelände vorgesehenen Flächen zu nutzen und zu betreten. Das Betreten abgesperrter Zwischenbereiche sowie sämtlicher nicht für die Veranstaltung vorgesehener Gebäude auf dem Gelände ist untersagt.
Die Öffnungszeiten des Festivalgeländes sind der Website www.gefuehle-grillen.de zu entnehmen.
Der Zugang zum Festivalgelände ist nur mit einem gültigen, intakten Festivalbändchen möglich. Bei Verlust wird kein Ersatz gewährt.
Das Festivalgelände obliegt dem Jugendschutzgesetz. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person bis 24 Uhr auf dem Festivalgelände aufhalten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist das Festivalgelände in Eigenverantwortung zu verlassen. Bei Missachtung erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person das Festivalgelände betreten.
Der Veranstalter und deren Sicherheits- bzw. Ordnungskräfte haben die Entscheidungsgewalt auf dem Festivalgelände.
Unter anderem ist das Mitführen folgender Gegenstände auf das Festivalgelände durch die Besuchenden verboten:
Glasflaschen und andere Glasbehälter,
Lebensmittel,
jegliche Form von Getränken mit Ausnahme von Wasser in Mehrwegbehältern (außer Glas),
jegliche Art von Waffen, insbesondere Hieb-, Stich- und Schusswaffen,
Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug,
Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind,
Generatoren aller Art sowie unverbaute Fahrzeugbatterien,
jegliche Art von Pyrotechnik,
jegliche Art von Rucksäcken oder Taschen, die die Maße eines herkömmlichen Turnbeutels überschreiten,
Farbbeutel, Sprühfarben, Aerosoldosen und Permanentmarker,
lärmverursachende Gegenstände wie bspw. Druckluftsirenen, Vuvuzelas, Musikanlagen, Megafone, PA-Systeme und selbstgebaute „Boomboxen“,
Sofas und ähnlich sperrige Gegenstände,
Laserpointer,
professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters,
gefährliche Gegenstände aller Art, bspw. langstieligen Fahnen, Baumaterialien,
Zelte, Pavillons, Campingstühle, -tische und -liegen,
Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichem, insbesondere rechtsextremen Inhalt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Besuchenden auf verbotene Gegenstände zu kontrollieren.
Dem Veranstalter und dessen Sicherheits- bzw. Ordnungskräfte obliegt das Recht einzelne:n Besuchende:n den Zugang zum Festivalgelände zu verweigern oder sie von diesem zu verweisen.
Die Gestattung von nicht aufgeführten Gegenständen auf dem Festivalgelände wird im Zweifelsfall vom Sicherheitspersonal entschieden.
Tiere sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden vorher angemeldete Assistenzhunde.
Sämtliche Rettungs- und Fluchtwege, sowie Ein- und Ausgänge sind permanent freizuhalten.
Die Besuchenden sind vom Veranstalter dazu angehalten, sich umweltbewusst und rücksichtsvoll gegenüber anderen zu verhalten. Dies gilt insbesondere für die Vermeidung von Müll. Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Das Festivalgelände und deren Einrichtungen (insb. sanitäre Anlagen) sind sorgsam zu benutzen. Das Urinieren außerhalb der dafür vorgesehen und gekennzeichneten Anlagen ist untersagt.
Jegliche Form mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung des Festivalgeländes sowie dessen Einrichtung und Gegenstände ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verluste und Schäden. Ausgenommen davon sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter oder sein Personal geschehen.
Personen, die sich ohne ein gültiges Festivalticket auf das Festivalgelände Zutritt verschaffen, können vom Veranstalter angezeigt werden.
Begeht ein:e Besucher:in auf dem Veranstaltungsgelände eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird diese Person sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
Der Veranstalter empfiehlt die Verwendung von Gehörschutz (z.B. Ohrstöpsel), um einer möglichen Gesundheitsschädigung durch z.B. Musik vorzubeugen. Der:die Besucher:in handelt eigenverantwortlich in Bezug auf etwaige Schäden und die eigene gesundheitliche Verfassung.


§ 6 FESTIVALABLAUF
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die dargestellten Inhalte der Künstler:innen. Ihm obliegt es das Programm aus organisatorischen Gründen zu verändern. Es besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung des Ticketpreises, weder bedingt durch Absagen einzelner Künstler:innen oder -Gruppen, noch aufgrund von Programmänderungen.
Es besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung des Ticketpreises aufgrund von Verlegung oder Absage der Veranstaltung. Bei Verlegung bleibt das Ticket für den Ersatztermin gültig.
Dem Veranstalter obliegt die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.
Dem Veranstalter und dessen Sicherheits- bzw. Ordnungskräften obliegt es Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu räumen oder zu sperren, sowie den Zugang zu Teilbereichen zu verweigern. Es besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung diesbezüglich.
Weitere Information sind der Website www.gefuehle-grillen.de, den Aushängen während der Veranstaltung und den Anweisungen der Ordnungskräfte zu entnehmen.


§ 7 HAFTUNGSANSPRÜCHE
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertretenden oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, Verletzungen und Verluste jeglicher Art, insbesondere nicht für gesundheitliche. Ausgenommen sind Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und Regelungen, zu denen der Veranstalter sich in diesen AGBs verpflichtet. Dieser Absatz gilt ebenso für das Personal des Veranstalters.
Der Veranstalter weist insbesondere darauf hin, dass er nicht garantieren kann, dass auf dem Veranstaltungsgelände keine Gegenstände sind, an denen sich Besuchende verletzen können. Damit einhergehend sind auch mögliche Verletzungen, die durch Unwegsamkeit des Geländes verursacht werden.
Der:die Besucher:in stimmt Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu. Der Veranstalter kann diese Aufnahmen unentgeltlich, kommerziell und nicht nur auf das Festival bezogen in allen von ihm verwendeten Medien nutzen, wie beispielsweise sozialen Medien, der Website, Programmheften, Plakaten, Flyern, Postkarten, Bannern, Präsentationen und Pressemitteilungen. Des Weiteren darf der Veranstalter die genannten Aufnahmen an Dritte weitergeben.
Der:die Besucher:in hat das Recht, vom Veranstalter die Löschung einer Fotoaufnahme zu fordern, wenn der:die Besucher:in auf der Aufnahme alleine und eindeutig zu erkennen ist.
Jede:r Besucher:in haftet für den von ihm:ihr verursachten Schaden.
Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden und Verluste, die dem:der Besucher:in durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.


§ 8 MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER BESUCHER:INNEN VOR EINER COVID-19-INFEKTIO
Um die Verbreitung des Virus zu vermeiden und die Gesundheit der Besuchenden zu schützen bittet der Veranstalter der Besuchenden die durch das RKI vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Zudem weisen wir auf die Geltung der lokalen Vorschriften gemäß der Niedersächsischen Verordnung zum Infektionsschutz hin.
Der platzprojekt e.V. und/oder  Open Space Hannover e.V.  behält sich zudem das Recht vor, die Maßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion und die damit einhergehende Regelung der AGB zum Schutz der Besuchenden zu erweitern, wenn diese notwendig sind. Darunter fällt unter anderem das Recht sich von dem:der Besucher:in einen aktuellen negativen Antigen-/PCR-Test auf Sars-CoV2 oder Varianten hiervon, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen zu lassen oder das Tragen einer Mund-Nasenschutz-Maske.
Der Veranstalter hat das Recht dem:der Besucher:in den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern die Nachweise und Kontrollen nicht gemäß den Anforderungen vorgelegt werden können.
Kommt der:die Besucher:in der Aufforderung nach Absatz 2, 3, 4, 5, nicht nach, kann der Zutritt zu der Veranstaltung verweigert werden. Eine Erstattung des Ticketkaufpreises findet bei einer Verweigerung nicht statt.
Trotz aller Maßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion verbleibt das allgemeine Lebensrisiko einer Ansteckung bei den Besuchenden, für deren Schäden keine Haftung übernommen wird, solange dies nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich hervorgerufen wurde.


§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
SELBSTVERSTÄNDNISERKLÄRUNG 2023
Gegenseitige Rücksichtnahme und ein solidarisches Miteinander sind uns ein wichtiges Anliegen – auch beim Feiern! Deswegen lies bitte aufmerksam unser Selbstverständnis und akzeptiere dieses mit Kauf eines Tickets für das Gefühle Grillen  - queer music Festival 2023.
Wir wünschen uns eine Gesellschaft frei von jeglicher Diskriminierung und setzen uns für den Respekt, die Akzeptanz und den Austausch von unterschiedlichen Kulturen, Religionen, Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen ein.
Leider ist eine solche Gesellschaft bislang eine Utopie, sodass wir uns für diese Werte aktiv einsetzen und jegliches grenzüberschreitendes, gewaltvolles und diskriminierendes Verhalten sowie die Verbreitung rechten Gedankengutes nicht dulden.
DIESES VERHALTEN FÜHRT ZU EINEM DIREKTEN PLATZVERWEIS!
Da sich Gesellschaftsverhältnisse auch auf einem Festival widerspiegeln, ist unser AWARENESS-TEAM für Dich ansprechbar, wenn Du eine unangenehme Situation oder Grenzverletzung erlebt hast. Wichtig ist dabei Deine Definition des Erlebten, denn auch Wörter und Blicke können verletzen. Du erkennst das Team an blauen LED-Armbändern. Es bietet Dir Unterstützung sowie einen ruhigen Rückzugsort und versucht, mit Dir einen für Dich passenden Umgang mit der Situation zu finden.
Damit wir alle gemeinsam Musik, Kunst und Kultur genießen können, bist allerdings auch Du gefragt. Wenn Du beispielsweise mitbekommst, dass eine Person (verbal) belästigt wird, wende Dich bitte an das Awareness-Team oder die Security.
RESPEKTIERE DIE BEDÜRFNISSE UND GRENZEN ALLER! LASS UNS GEMEINSAM AUF UNS ACHT GEBEN UND DAMIT MÖGLICHST ALLEN BESUCHENDEN EIN AUSGELASSENES GEFÜHL ERMÖGLICHEN.
Für Anregungen und Fragen im Vorfeld oder für Feedback nach dem Festival kannst Du das Awareness-Team auch jederzeit unter gefuehle[😃]openspace-hannover.de erreichen.


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